Prozeß zum Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1996. [Laut richterlichem Beschluß durfte Erich Dittmann das Gesicht des Zeugen nicht deutlich zeichnen, damit dieser vor eventuellen Racheaktionen geschützt bleibt ! - Schon einmal, im Spionageprozeß Friedrich Cremer 1980 in München, durfte Erich Dittmann einen als Zeugen auftretenden Verfassungsschutzbeamten nur "ohne Gesicht" abbilden ! ].
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Prozeß Jürgen Schneider 1997
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